Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
seit dem 08. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungen (BaFin) bei Bareinzahlungen über 10.000 EUR die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.
Bei Einzahlungen über 10.000 Euro müssen wir Sie daher bitten, uns einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen.
Nachweispflicht bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro
Beispiele für mögliche Herkunftsnachweise:
- Aktueller Kontoauszug, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank
- Sparbücher, aus denen die Barauszahlung hervorgeht
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Autoverkauf, Goldverkauf)
- Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte
- Letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen
- Schenkungsverträge, Schenkungsanzeige
Bei Einzahlungen an Einzahlungsautomaten über 10.000 Euro bitten wir Sie, uns einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis innerhalb von 30 Tagen unter Angabe
- Ihres Namens,
- dem Datum der Einzahlung und
- der Nummer des Einzahlungskontos
zukommen zu lassen.