im Rahmen der europäischen Harmonisierung des "Einlegerschutzes" hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinie seit dem 3. Juli 2015 in nationales Recht umgesetzt.
Information über den Einlegerschutz
Für Sie als Kundin/ Kunde ändert sich am bewährten Schutz Ihrer Einlage durch diese Institutssicherung nichts. Lediglich die Struktur der genossenschaftlichen Sicherung hat sich verändert. Neben der bisherigen Sicherungseinrichtung gibt es nun zusätzlich die als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannte BVR Institutssicherung GmbH. Beide Systeme haben die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Banken abzuwenden.
Unsere Bank ist beiden Systemen angeschlossen. Der neue Institutsschutz ist dem bisherigen Einlagenschutz vorgeschaltet. Seit Bestehen der Sicherungseinrichtung und somit seit mehr als 80 Jahren hat es keine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben, so dass noch nie ein Einleger entschädigt werden musste.
Den gesetzlich vorgegebenen "Informationsbogen für den Einleger" können Sie über nachstehendem Link ansehen und herunterladen. Für eventuelle Fragen dazu stehen unsere Berater gerne zur Verfügung.